Die Bundesländer weiten das Informationsangebot im Verbraucher­schutz aus

Neues Verbraucherportal für Lebensmittelwarnungen

Die Bundesländer weiten das Informationsangebot im Verbraucher­schutz aus. Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland infor­mieren.
 

Im Auftrag der 16 Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür ein eigenes Internetportal eingerichtet, das ab sofort unter http://www.lebensmittelwarnung.de zu finden ist.

Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Le­bensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmit­teln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, die Verbraucherin­nen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Konsumenten befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückruf­aktionen durch Lebensmittelunternehmen.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßte die Initia­tive: "Wir schaffen mit dem neuen Internet-Portal erstmals die Möglich­keit, bundesweit schnell und zentral die Verbraucherinnen und Verbrau­cher zu erreichen." Die Aufteilung auf 16 verschiedene Internet-Seiten habe damit ein Ende. Remmel: "Die Landesregierung in NRW will Ver­braucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Position stärken. Transparenz ist dabei ein ganz wichtiger Baustein. Nur mit Transparenz können die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe mit der Wirtschaft agieren und ihre Interessen durchsetzen."

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können auf dem neuen Internet-Portal ihre Kontrollergebnisse, die zu Warnungen oder Rückrufen führen, für jedermann sichtbar einstellen.

NRW gehört bei der Verbraucherwarnung zu den Pionieren. Bereits 2008 wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine eigene Internet-Seite für Verbraucherwarnungen einge­richtet, die nicht nur Lebensmittel umfasst, sondern auch Rückrufaktio­nen von Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und kosmetischen Mitteln.

Diese NRW-Seite kann weiterhin erreicht werden unter: http://www.verbraucherwarnungen.nrw.de

(Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen / Screenshot: verbraucherwarnungen.nrw.de)

 

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